Darf der Vermieter das Trocknen von Wäsche in der Wohnung verbieten?

Teilweise verbieten Vermieter ihren Mietern mit Hinweis auf einen gemeinschaftlichen Trockenraum das Trocknen von Wäsche in der Wohnung. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf im Jahr 2008 (AZ 53 C 1736/08) ist ein Verbot, Wäsche in der eigenen Wohnung aufzuhängen, nicht zulässig. Auch dann nicht, wenn es im Haus einen gemeinschaftlichen Trockenraum gibt.

Ebenso darf der Vermieter den Mietern nicht untersagen, Wäsche auf dem Balkon zu trocknen (Urteil Amtsgericht Euskirchen 1995 (AZ 13 C 663/94)).