Darf die Waschmaschine laufen, wenn ich nicht zuhause bin?

Diese Frage lässt sich nicht generell mit “Ja” oder “Nein” beantworten. Grundsätzlich darf die Maschine eingeschaltet werden, bevor man das Haus oder die Wohnung verlässt (natürlich nicht während der üblichen Ruhezeiten). Solange nichts passiert, ist das auch kein Problem. Doch wass passiert, wenn während der Abwesenheit ein Defekt auftritt und einen Wasserschaden verursacht? Wer bezahlt den Schaden? In diesem Fall spielen mehrere Faktoren eine Rolle.

  1. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Sie gegen Wasserschäden versichert sind. Wenn ja, müsste die Versicherung den Schaden eigentlich übernehmen, wenn
  2. Ihre Waschmaschine einen Aqua-Stop besitzt. Diese Sicherheitsvorrichtung dient dazu, die Wasserzufuhr zu unterbrechen, wenn im Wasserkreislauf ein Defekt auftritt. Besitzt Ihre Waschmaschine KEINEN Aqua-Stop, kann es gut sein, dass Sie selbst für den Schaden aufkommen müssen. Aus Sicht der Versicherung haben Sie in diesem Fall grob fahrlässig gehandelt, weshalb die Versicherung den Schaden wahrscheinlich nicht bezahlen muss.

Überprüfen Sie also Ihre Waschmaschine unbedingt auf diese Vorrichtung. Ist sie nicht vorhanden, kann ein Aqua-Stop problemlos nachgerüstet werden.

Dasselbe gilt übrigens auch für Ihre Geschirrspülmaschine.