Darf der Vermieter das Aufstellen eines Trockners in der Wohnung verbieten?

Nein, der Vermieter kann dem Mieter nicht verbieten, einen Trockner in der eigenen Wohnung aufzustellen, selbst wenn dafür ein entsprechender Gemeinschaftsraum oder ein Gemeinschaftswäschetrockner zur Verfügung steht. Der Mieter ist allerdings zur „sachgemäßen Installation“ des Trockners verpflichtet. Steht z.B. eine Ablüftungsvorrichtung zur Verfügung, so muss diese genutzt werden. Wenn Sie als Mieter die Abluft Ihres Ablufttrockners lediglich über einen aus dem Fenster gehängten Abluftschlauch ableiten, kann der Vermieter dies verbieten. Durch die nebelige Abluft des Trockners können Nachbarn erheblich belästigt werden.

Das Aufstellen eines Kondensat- oder eines Wärmepumpentrockners ist hingegen unproblematisch.